Vertragsnaturschutz

+++++ Aktuelle Hinweise +++++

 

Antragstellung VNS 2025

 

Auch im Jahr 2025 können wieder neue Grundanträge gestellt werden. In welchem Umfang und in welchem Kulissenbereich (Naturschutzgebiet, Geschütztes Biotop, FFH-Gebiet u. ä.) ist derzeit noch unklar. Wir werden – sobald es bekannt wird - interessierte Betriebe informieren.

 

Die Frist für die Antragsstellung für eine neue Grundbewilligung über das ELAN-Portal endet am 30. Juni 2025!

 

Bitte sprechen Sie Änderungen oder die Aufnahme von Neuflächen unbedingt vor einer Antragsstellung mit uns ab!

 

Grundantrag Vertragsnaturschutz 2024

 

Leider konnten im letzten Jahr nicht alle neuen Grundanträge bzw. neu beantragten Schläge so wie es vorher besprochen war abgeschlossen werden. Es mussten seit langem wieder Flächen wegen der reduzierten Mittel abgelehnt werden. Es konnten aber vom Oberbergischen Kreis 1.693 ha und vom Rheinisch-Bergischen Kreis 869 ha abgeschlossen werden.


Grund hierfür ist eine Reduzierung der beantragten Fördergelder durch die Ministerien, über deren Umfang (ca. 12%) wir erst im Dezember informiert wurden. So mussten wir versuchen, die beantragten rund 1.060 Schläge im RBK und 1.800 im OBK zu priorisieren, um eine Entscheidung über die Förderung zu treffen. Hierdurch konnten dieses Jahr 67 Schläge im RBK und 180 im OBK nicht in die Förderung aufgenommen werden. Die Priorisierung der Förderflächen erfolgte grundsätzlich anhand von Schutzgebieten, bereits bestehender Vertragsdauer und seltenen Arten auf den einzelnen Flächen.

 

Für neue Flächen in Schutzgebieten oder besonders artenreiche Schläge werden wir wahrscheinlich nächstes Jahr in geringem Umfang Mittel bekommen. Sollten darüber hinaus wieder Mittel zu Verfügung gestellt werden, können die dieses Jahr abgelehnten Flächen und ggf. auch neue Flächen neu beantragt werden.

 

Ziel der Kulturlandschaftsprogramme ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die noch vorhandenen, wertvollen Lebensräume durch eine naturschutzgerechte Nutzung zu bewahren. Dadurch sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt und unsere vielfältige Kulturlandschaft mit den unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Die schwieriger zu bewirtschaftenden Flächen fallen meistens als Erstes aus der Nutzung, was häufig zum Brachfallen, zur Verbuschung oder zur Aufforstung des wertvollen Grünlands führt. Um unter anderem die aufwendigere naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen zu ermöglichen, gibt es den Vertragsnaturschutz, ein Förderinstrument in dem der Erhalt der Offenland-Lebensräume finanziell honoriert werden.

 

Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen wurde vom Oberbergischen Kreis und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Kulturlandschaftsprogramme verabschiedet, welche auf der „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW beruhen.

Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die

  • extensive, naturschutzgerechte Nutzung von Grünland als extensive Wiese oder Weide in verschiedenen Varianten
  • Pflege von Sonderbiotopen wie Heiden, Magerrasen oder Nasswiesen
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiese
  • naturschutzgerechte Nutzung von extensiven Äckern bzw. Ackerrandstreifen.

 

Es werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre Flächen über die Kulturlandschaftsprogramme gefördert. Derzeitiger Stand des Vertragsnaturschutzes in den beiden Kreisen:

 

Kreis

Flächengröße

Teilnehmende Betriebe

Oberbergischer Kreis

2.088 ha

252 Betriebe

Rheinisch-Bergischer Kreis

1.220 ha

147 Betriebe

 

Hier die wichtigsten Informationen und Daten im Überblick:

  • Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz findet auf freiwilliger Basis statt.
  • Bewilligungsbehörden sind die Kreise.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt i.d.R. 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
  • Grundanträge müssen in Absprache mit der Biologischen Station bis zum 30. Juni des Vorjahres online über den persönlichen ELAN-Zugang der LWK NRW beantragt werden.
  • Antragsberechtigt sind Landwirte/Innen mit einer Betriebsnummer und E-Mail-Adresse bei der Landwirtschaftskammer.
  • Der Auszahlungsantrag muss danach jährlich bis zum 15. Mai über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer gestellt werden.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gewählten Bewirtschaftungspaketen. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der einzelnen Bewirtschaftungspakete finden Sie hier:
Bewirtschaftungsgrundsätze KuLaP OKULA 2025
VNS Bewirtschaftungsgrundsätze 2025.pdf
PDF-Dokument [227.5 KB]

 

  • Die Flächen müssen innerhalb der Förderkulisse des Kreis-Kulturlandschaftsprogramms liegen. Diese Kulisse umfasst u.a. die Naturschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen entlang von Flüssen und Bächen. Darüber hinaus können auch weitere Flächen aus naturschutzfachlichen Gründen zusätzlich mit aufgenommen werden (z.B. Streuobstwiesen).

Die aktuell gültige Fassung der Gebietskulisse kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: Vertragsnaturschutz - Förderfähige Gebietskulisse.

 

 

Wenn Sie als Landwirt/In an dem Programm teilnehmen möchten und eine geeignete Fläche bewirtschaften bzw. kennen, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station Rhein-Berg oder Oberberg.

 

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:

Oberbergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

Biologische Station Oberberg

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Olaf Schriever

schriever@bs-bl.de

02293 / 90 15 16

Agnes Burandt

burandt@bs-bl.de

02293 / 90 15 295

 

  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

Oberbergischer Kreis

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Markus Kramer

markus.kramer@obk.de

02261 / 88 61 77

 

Rheinisch-Bergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

Biologische Station Rhein-Berg

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Olaf Schriever

schriever@bs-bl.de

02293 / 90 15 16

Julia Blumenthal

blumenthal@bs-bl.de

02205 / 94989412

Tatjana Greßler gressler@bs-bl.de 02205 / 94989415

 

  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

Rheinisch-Bergischer Kreis

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Elke Bachem

elke.bachem@rbk-online.de

02202 / 13 25 30

Irmgard Schäfer

irmgard.schaefer@rbk-online.de

02202 / 13 25 32

 

Weitere umfassende Informationen über den Vertragsnaturschutz finden Sie auch unter folgenden Internetadressen:

 

Seit Dezember 2022 ist eine neue „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW in Kraft getreten:

 

https://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/web/babel/media/richtline_vns_plus_anlagen.pdf

 

Nähere Informationen zu den Programmen der beiden Kreise finden Sie hier:

 

Oberbergischer Kreis

http://www.obk.de/cms200/pbu/kure/artikel/2008-08-29_vertragsnaturschutz.shtml

 

Rheinisch-Bergischer Kreis

http://www.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=3202

 

Tel 0 22 05 - 94 98 94 0

Fax 0 22 05 - 94 98 94 99
www.BioStation-Rhein-Berg.de
Rhein-Berg@BS-BL.de

 

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