Vertragsnaturschutz

 

Die bergische Kulturlandschaft ist seit Jahrhunderten durch die Landwirtschaft geprägt. Die schmalen Tallagen und die steilen Hänge sind aufgrund ihrer Lage, Form oder Bodenverhältnisse nur mit erhöhtem Aufwand zu bewirtschaften und bedingt ertragreich. Solche Flächen gibt es in fast jedem landwirtschaftlichen Betrieb. Jedoch bieten genau diese Bereiche Lebensräume und Rückzugsmöglichkeiten für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – wie dem Neuntöter oder dem Breitblättrigen Knabenkraut. Ihr Naturschutzwert ist daher besonders hoch und würde bei fehlender oder nicht angepasster Nutzung sinken. Allerdings fallen die schwieriger zu bewirtschaftende Flächen meistens als Erstes aus der Nutzung, was häufig zum Brachfallen, zur Verbuschung oder zur Aufforstung des wertvollen Grünlands führt. Um unter anderem die aufwendigere naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen zu ermöglichen, gibt es den Vertragsnaturschutz.

 

Der Vertragsnaturschutz ist ein Förderinstrument, bei dem sich Landwirte/Innen aktiv für den Erhalt wertvoller Offenland-Lebensräume einsetzen und dafür honoriert werden.

 

Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen wurde vom Oberbergischen Kreis und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Kulturlandschaftsprogramme verabschiedet, welche auf der „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW beruhen.

 

Ziel der Kulturlandschaftsprogramme ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die noch vorhandenen, wertvollen Lebensräume durch eine naturschutzgerechte Nutzung zu bewahren. Dadurch sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt und unsere vielfältige Kulturlandschaft mit den unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden.

Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die

  • extensive, naturschutzgerechte Nutzung von Grünland als Wiese oder Weide in verschiedenen Varianten
  • Pflege von Sonderbiotopen wie Heiden, Magerrasen oder Nasswiesen
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
  • Pflege von Hecken
  • naturschutzgerechte Nutzung von Äckern und Ackerrandstreifen.

Es werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre Flächen über die Kulturlandschaftsprogramme gefördert. Derzeitiger Stand des Vertragsnaturschutzes in den beiden Kreisen:

 

Kreis

Flächengröße

Teilnehmende Betriebe

Oberbergischer Kreis

1.885 ha

242 Betriebe

Rheinisch-Bergischer Kreis

980 ha

124 Betriebe

 

Hier die wichtigsten Informationen und Daten im Überblick:

  • Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz findet auf freiwilliger Basis statt.
  • Bewilligungsbehörden sind die Kreise.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
  • Grundanträge müssen bis zum 30. Juni des Vorjahres bei den Kreisen eingegangen sein.
  • Antragsberechtigt sind Landwirte/Innen mit einer Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer.
  • Der Auszahlungsantrag muss jährlich bis zum 15. Mai beim Kreis bzw. über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gewählten Bewirtschaftungspaketen. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der einzelnen Bewirtschaftungspakete finden Sie hier:
Bewirtschaftungsbedingungen KuLaP OKULA 2022
Bewirtschaftungsbedingungen VNS 2022.pdf
PDF-Dokument [158.5 KB]

 

  • Die Flächen müssen innerhalb der Förderkulisse des Kreis-Kulturlandschaftsprogramms liegen. Diese Kulisse umfasst u.a. die Naturschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen entlang von Flüssen und Bächen. Darüber hinaus können auch weitere Flächen aus naturschutzfachlichen Gründen zusätzlich mit aufgenommen werden.

 

Wenn Sie als Landwirt/In an dem Programm teilnehmen möchten und eine geeignete Fläche bewirtschaften bzw. kennen, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station Rhein-Berg oder Oberberg.

 

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:

Oberbergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

Biologische Station Oberberg

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Olaf Schriever

Schriever@BS-BL.de

02293 / 90 15 16

Agnes Horwath

Horwath@BS-BL.de

02293 / 90 15 295

 

  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

Oberbergischer Kreis

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Markus Kramer

Markus.Kramer@obk.de

02261 / 88 61 77

 

Rheinisch-Bergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

Biologische Station Rhein-Berg

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Olaf Schriever

Schriever@BS-BL.de

02293 / 90 15 16

Julia Blumenthal

Blumenthal@BS-BL.de

02205 / 94 98 94 12

 

  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

Rheinisch-Bergischer Kreis

Ansprechpartner

E-Mail

Telefonnummer

Elke Bachem

Elke.Bachem@rbk-online.de

02202 / 13 25 30

Irmgard Schäfer

Irmgard.Schaefer@rbk-online.de

02202 / 13 25 32

 

Weitere umfassende Informationen über den Vertragsnaturschutz finden Sie auch unter folgenden Internetadressen:

Am 1. Juli 2015 ist eine neue „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/vns/de/start

 

Nähere Informationen zu den Programmen der beiden Kreise finden Sie hier:

 

Oberbergischer Kreis

http://www.obk.de/cms200/pbu/kure/artikel/2008-08-29_vertragsnaturschutz.shtml

 

Rheinisch-Bergischer Kreis

http://www.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=3202

 

Biologische Station Rhein-Berg
Kammerbroich 67
51503 Rösrath


Tel 0 22 05 - 94 98 94 0
Fax 0 22 05 - 94 98 94 99
www.BioStation-Rhein-Berg.de
Rhein-Berg@BS-BL.de

 

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