Vertragsnaturschutz
+++++ Aktuelle Hinweise +++++
Antragstellung VNS 2025
Auch im Jahr 2025 können wieder neue Grundanträge gestellt werden. In welchem Umfang und in welchem Kulissenbereich (Naturschutzgebiet, Geschütztes Biotop, FFH-Gebiet u. ä.) ist derzeit noch unklar. Wir werden – sobald es bekannt wird - interessierte Betriebe informieren.
Die Frist für die Antragsstellung für eine neue Grundbewilligung über das ELAN-Portal endet am 30. Juni 2025!
Bitte sprechen Sie Änderungen oder die Aufnahme von Neuflächen unbedingt vor einer Antragsstellung mit uns ab!
Grundantrag Vertragsnaturschutz 2024
Leider konnten im letzten Jahr nicht alle neuen Grundanträge bzw. neu beantragten Schläge so wie es vorher besprochen war abgeschlossen werden. Es mussten seit langem wieder Flächen wegen der reduzierten Mittel abgelehnt werden. Es konnten aber vom Oberbergischen Kreis 1.693 ha und vom Rheinisch-Bergischen Kreis 869 ha abgeschlossen werden.
Grund hierfür ist eine Reduzierung der beantragten Fördergelder durch die Ministerien, über deren Umfang (ca. 12%) wir erst im Dezember informiert wurden. So mussten wir versuchen, die beantragten
rund 1.060 Schläge im RBK und 1.800 im OBK zu priorisieren, um eine Entscheidung über die Förderung zu treffen. Hierdurch konnten dieses Jahr 67 Schläge im RBK und 180 im OBK nicht in die Förderung
aufgenommen werden. Die Priorisierung der Förderflächen erfolgte grundsätzlich anhand von Schutzgebieten, bereits bestehender Vertragsdauer und seltenen Arten auf den einzelnen Flächen.
Für neue Flächen in Schutzgebieten oder besonders artenreiche Schläge werden wir wahrscheinlich nächstes Jahr in geringem Umfang Mittel bekommen. Sollten darüber hinaus wieder Mittel zu Verfügung gestellt werden, können die dieses Jahr abgelehnten Flächen und ggf. auch neue Flächen neu beantragt werden.
Ziel der Kulturlandschaftsprogramme ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die noch vorhandenen, wertvollen Lebensräume durch eine naturschutzgerechte Nutzung zu bewahren. Dadurch sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt und unsere vielfältige Kulturlandschaft mit den unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Die schwieriger zu bewirtschaftenden Flächen fallen meistens als Erstes aus der Nutzung, was häufig zum Brachfallen, zur Verbuschung oder zur Aufforstung des wertvollen Grünlands führt. Um unter anderem die aufwendigere naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen zu ermöglichen, gibt es den Vertragsnaturschutz, ein Förderinstrument in dem der Erhalt der Offenland-Lebensräume finanziell honoriert werden.
Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen wurde vom Oberbergischen Kreis und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Kulturlandschaftsprogramme verabschiedet, welche auf der „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW beruhen.
Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die
- extensive, naturschutzgerechte Nutzung von Grünland als extensive Wiese oder Weide in verschiedenen Varianten
- Pflege von Sonderbiotopen wie Heiden, Magerrasen oder Nasswiesen
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiese
- naturschutzgerechte Nutzung von extensiven Äckern bzw. Ackerrandstreifen.
Es werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre Flächen über die Kulturlandschaftsprogramme gefördert. Derzeitiger Stand des Vertragsnaturschutzes in den beiden Kreisen:
Kreis |
Flächengröße |
Teilnehmende Betriebe |
Oberbergischer Kreis |
2.088 ha |
252 Betriebe |
Rheinisch-Bergischer Kreis |
1.220 ha |
147 Betriebe |
Hier die wichtigsten Informationen und Daten im Überblick:
- Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz findet auf freiwilliger Basis statt.
- Bewilligungsbehörden sind die Kreise.
- Die Vertragslaufzeit beträgt i.d.R. 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
- Grundanträge müssen in Absprache mit der Biologischen Station bis zum 30. Juni des Vorjahres online über den persönlichen ELAN-Zugang der LWK NRW beantragt werden.
- Antragsberechtigt sind Landwirte/Innen mit einer Betriebsnummer und E-Mail-Adresse bei der Landwirtschaftskammer.
- Der Auszahlungsantrag muss danach jährlich bis zum 15. Mai über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer gestellt werden.
- Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gewählten Bewirtschaftungspaketen. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der einzelnen Bewirtschaftungspakete finden Sie hier:
VNS Bewirtschaftungsgrundsätze 2025.pdf
PDF-Dokument [227.5 KB]
- Die Flächen müssen innerhalb der Förderkulisse des Kreis-Kulturlandschaftsprogramms liegen. Diese Kulisse umfasst u.a. die Naturschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen entlang von Flüssen und Bächen. Darüber hinaus können auch weitere Flächen aus naturschutzfachlichen Gründen zusätzlich mit aufgenommen werden (z.B. Streuobstwiesen).
Die aktuell gültige Fassung der Gebietskulisse kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: Vertragsnaturschutz - Förderfähige Gebietskulisse.
Wenn Sie als Landwirt/In an dem Programm teilnehmen möchten und eine geeignete Fläche bewirtschaften bzw. kennen, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station Rhein-Berg oder Oberberg.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner:
Oberbergischer Kreis
- Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:
Biologische Station Oberberg
Ansprechpartner |
|
Telefonnummer |
Olaf Schriever |
schriever@bs-bl.de |
02293 / 90 15 16 |
Agnes Burandt |
burandt@bs-bl.de |
02293 / 90 15 295 |
- Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:
Oberbergischer Kreis
Ansprechpartner |
|
Telefonnummer |
Markus Kramer |
markus.kramer@obk.de |
02261 / 88 61 77 |
Rheinisch-Bergischer Kreis
- Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:
Biologische Station Rhein-Berg
Ansprechpartner |
|
Telefonnummer |
Olaf Schriever |
schriever@bs-bl.de |
02293 / 90 15 16 |
Julia Blumenthal |
blumenthal@bs-bl.de |
02205 / 94989412 |
Tatjana Greßler | gressler@bs-bl.de | 02205 / 94989415 |
- Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Ansprechpartner |
|
Telefonnummer |
Elke Bachem |
elke.bachem@rbk-online.de |
02202 / 13 25 30 |
Irmgard Schäfer |
irmgard.schaefer@rbk-online.de |
02202 / 13 25 32 |
Weitere umfassende Informationen über den Vertragsnaturschutz finden Sie auch unter folgenden Internetadressen:
Seit Dezember 2022 ist eine neue „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW in Kraft getreten:
https://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/web/babel/media/richtline_vns_plus_anlagen.pdf
Nähere Informationen zu den Programmen der beiden Kreise finden Sie hier:
Oberbergischer Kreis
http://www.obk.de/cms200/pbu/kure/artikel/2008-08-29_vertragsnaturschutz.shtml
Rheinisch-Bergischer Kreis
http://www.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=3202