Landschaftsplanumsetzung
Um die Landschaft mit ihren Tieren und Pflanzen zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, werden durch den Rheinisch-Bergischen Kreis Landschaftspläne aufgestellt. Der Landschaftsplan ist planerische und rechtliche Grundlage für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen sowie für die Landschaftsentwicklung außerhalb von Siedlungen.
Die Biologische Station nimmt im Rheinisch-Bergischen Kreis die Umsetzung der Landschaftspläne wahr. Dazu gehören folgende Arbeiten:
- Koordination der Maßnahmen
- Information der Eigentümer und Verhandlungen über die Flächenverfügbarkeit
- Ausführungsplanung
- Vergabe der Maßnahmenumsetzung
- Bauleitung
- Dokumentation der Maßnahmen
Zum Schutz der Kulturlandschaft im Rheinisch-Bergischen Kreis werden vor allem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- naturschutzgerechte Pflege und Entwicklung von brachliegenden, ehemaligen Grünlandflächen
- Freistellung der Bachtäler von nicht standortgerechten Nadelgehölzen
- Wiederherstellung naturnaher Auenbereiche
- Renaturierung begradigter oder verrohrter Bachläufe
- Anreicherung der Landschaft mit landschaftstypischen Gehölzen
- Quellschutzmaßnahmen, Anlage von Viehtränken
- Sicherung, Pflege und Entwicklung von ökologisch wertvollen Kleinstflächen wie z.B. Siefenränder, Felsbiotope, Hohlwege
- Entbuschungen
- Freistellung und Pflege wertvoller Heideflächen bzw. ökologisch wertvoller Offenlandflächen
- Sicherung von Fledermaus-Quartieren